Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht verfolgt das Ziel des freien Wettbewerbs. In diesem Fachgebiet unterstützen wir Unternehmen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, das auch „Lauterkeitsrecht“ genannt wird.
Das Lauterkeitsrecht umfasst die Regeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einzuhalten hat. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Unter das Lauterkeitsrecht fällt insbesondere die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG ist die Rechtsgrundlage zur Ahndung einer Vielzahl von Handlungen, die dem geltenden Recht widersprechen. Es regelt die Verhaltensweisen insbesondere zwischen Mitbewerbern, wo es nicht selten zu Wettbewerbsverstößen kommt.
Denkbare Konsequenzen aus einem Wettbewerbsverstoß sind die Aussprache einer Abmahnung nebst Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Einleitung eines Verfahrens auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, Schadensersatzforderungen sowie die Unterlassungsklage eines Unternehmens, das seine Rechte von einem anderen Marktteilnehmer verletzt sieht.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn
- Sie sich durch das Verhalten eines anderen Marktteilnehmers verletzt sehen. Wir übernehmen für Sie die Prüfung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und helfen Ihnen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht bei deren Durchsetzung.
- Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir überprüfen für Sie, ob Sie sich tatsächlich wettbewerbswidrig verhalten haben und unterstützen Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Abwehr von Gegenansprüchen bzw. der Belegung der Angelegenheit.